In einem entscheidenden Punkt geht der Beschluss von Bund und Ländern über den ursprünglichen Entwurf hinaus: beim CO2-Preis, der ab 2021 in den Sektoren Verkehr und Wärme erhoben wird. Während zunächst ein Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne CO2 vorgesehen war, liegt dieser nun bei 25 Euro. Bis 2026 soll er dann stufenweise auf 55 bis 65 Euro steigen. „Wir halten es für richtig, CO2 künftig zu bepreisen“, sagt Jonathan Przybylski, Nachhaltigkeitsexperte von Vonovia. „Denn der Klimaschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben, vor denen die Wohnungswirtschaft steht. Und mit dem CO2-Preis erkennen wir an, dass der Kohlendioxid-Ausstoß etwas kostet.“
Strittig ist allerdings die Höhe des Preises.
„Den Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 halten wir für zu hoch“, sagt Ingrid Vogler vom GdW. „Er wird die Gaspreise auf einen Schlag um über zehn Prozent erhöhen.“ Zudem bezweifelt die Energieexpertin des GdW, dass die Bepreisung der klimaschädlichen Gase tatsächlich die gewünschte Lenkungswirkung entfalten wird. Nach ihren Angaben muss ein Wohnungsunter- nehmen nämlich 500 bis 1.000 Euro investieren, um den Ausstoß von einer Tonne CO2 zu vermeiden. „Damit sind diese Vermeidungskosten viel höher als ein noch so hoher CO2-Preis“, argumentiert Vogler.
Streit um Lenkungswirkung
„Im Mietwohnungsbereich hat ein CO2-Preis keinerlei Lenkungswirkung“, sagt auch DMB- Präsident Lukas Siebenkotten. Er argumentiert allerdings anders als die Vermieterseite: Der Mieter habe gar nicht die Möglichkeit, die Energieeffizienz beispielsweise durch den Austausch der Heizungsanlage zu erhöhen. Bezahlen aber muss der Mieter nach DMB-Angaben die zusätzlichen CO2-Kosten auf jeden Fall, da diese gemäß Heizkostenverordnung umlagefähig sind. Welche Mehrkosten damit auf die Verbraucher zukommen, hat der Energiedienstleister ista berechnen lassen. Demnach müssen die Mieter einer Durchschnittswohnung von 71 Quadratmeter bei einem CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne mit jährlichen Mehrausgaben von rund 100 Euro (bei Gasheizung) oder rund 134 Euro (bei Ölheizung) rechnen. Unwidersprochen bleibt die Argumentation des DMB allerdings nicht. „Eine CO2-Steuer“, entgegnet beispiels- weise Martin Hofmann, Energieexperte bei der Immobilienberatungsgesellschaft JLL, „bietet grundsätzlich die Möglichkeit, verursachungs- gerecht Verbraucher zu belasten und langfristig eine Verhaltensänderung auf breiter Front herbeizuführen.“
Gut möglich ist es deshalb, dass der höhere Energiepreis der energetischen Modernisierung einen Schub gibt: Wenn die Nebenkosten steigen, dürfte die Bereitschaft der Mieter zunehmen, eine modernisierungsbedingte Erhöhung der Kaltmiete zu akzeptieren, wenn dafür die Nebenkosten signifikant sinken. Umso mehr gilt dies, wenn die Sanierungskosten im Rahmen bleiben. Genau das will die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierte Energiesprong-Initiative erreichen, die auf die serielle (und damit günstige) energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern setzt. Beteiligt daran ist auch Vonovia.